Wie wird man mitglied des CRS, wie wird man angler
Personen, die an einer Mitgliedschaft im CRS und am Angeln Interesse haben, mussen:
1. den Ortsverband der CRS aufsuchen - in der Regel am Wohnsitz (ein Verzeichnis
alter Ortsverbande des CRS finden Sie unter),
2. bei dem zustandigen Ortsverband einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen,
3. eine Fischereischeinprufung absolvieren, um in den CRS aufgenommen zu werden.
In dieser Prufung sind Grundkenntnisse des Fischereiweisens, der Biologie der
Fische und der Rechtsvorschriften zum Fischereiweisen nachzuweisen.
Nach einer erfolgreich abgelegten Prufung stellt der Ortsverband folgende Unterlagen
aus:
1. Einen Fischereischein fur die Ausstellung des ersten Angelberechtigun gsscheins.
Auf dessen Grundlage stellt das zustandige Gemeindeamt der Gemeinde mit der entsprechenden
Kompetenz (in deren Region, wo der Antragsteller auf Ausstellung des Angelberechtigungsscheins
seinen festen Wohnsitz hat) nach Ausfullung des Antrags und Bezahlung der Verwaltungsgebuhr
den Angelberechtigungsschein aus.
2. Mitgliedsausweis. Bei der Ausstellung des Ausweises bezahlt der Antragsteller
die Einschreibgebuhr und den Mitgliedsbeitrag.
Kinder bis zu 15 Jahren legen zusammen mit alien Antragen auch die Einver-standniserklarung
des Erziehungsberechtigten vor. Der Kurs fur Kinder findet in Form einer AG fur
Jugendangler bei dem Ortsverband statt, wo erfahrene Letter sich den Interessenten
widmen.
Nachdem all diese Schritte absolviert sind, kann der Antragsteller bei seinem
Ortsverband einen Angelberechtigungsschein fur Cyprinidenregionen oder Salmonidenregionen
erwerben.
Der CRS stellt verschiedene Angelberechtigungsscheine mit unterschiedli-cher
Gultigkeit aus. Angelberechtigungsscheine mit dem grofiten Gultigkeits-bereich
sind die staatlichen Fischereischeine und Fischereischeine der Dach-verbande,
gefolgt von Berechtigungsscheinen der Regionen, welche von den einzelnen regionalen
Verbanden der CRS ausgestellt werden, und ortlichen Erlaubnisscheinen fur bestimmte
Angelreviere.
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